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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT


VirtuFlow LLC ist bemüht, ihre Webseite virtuflow.info im Einklang mit den national geltenden Anforderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für alle öffentlich zugänglichen Inhalte der Webseite unter virtuflow.info.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir bemühen uns kontinuierlich, die Zugänglichkeit zu verbessern, befinden uns jedoch noch im Aufbau und können noch nicht die vollständige Konformität mit allen Kriterien der Stufe AA bestätigen.

Eingesetzt sind unter anderem:

Eine klare Strukturierung der Inhalte mit semantischen Überschriften.
Eine ausreichend kontrastreiche Farbgestaltung im Sinne der Lesbarkeit.
Eine grundsätzliche Tastaturbedienbarkeit der Navigationselemente.
Eine sinnvolle Beschriftung von Schaltflächen und interaktiven Elementen.

Nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt sind derzeit:

Alternativtexte für sämtliche dekorative Bildinhalte.
Vollständige Tastaturzugänglichkeit aller interaktiven Komponenten in jeder Situation.
Vollständige Screenreader-Optimierung in allen Bereichen.


2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung der Webseite durch VirtuFlow LLC.


3. Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Webseite. Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang auffallen oder Sie Informationen in einer zugänglicheren Form benötigen, kontaktieren Sie uns gern:

VirtuFlow LLC
E-Mail: hallo@virtuflow.info
Telefon: +49 32 22 180 78 87

Wir bemühen uns, gemeldete Anliegen zügig zu prüfen und innerhalb angemessener Frist zu beantworten.


4. Durchsetzungsverfahren

Sollten unsere Antworten auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die für das Behindertengleichstellungsgesetz zuständigen Stellen wenden. In Deutschland ist dies unter anderem die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.


Stand: Mai 2026

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